•  

Über Uns

Die älteste Schützengesellschaft im Saarland stellt sich vor:
Der Vorstand: Oberschützenmeister Joseph Hewener
Schützenmeister Jörg Spaniol
1. Schriftführer: Groß Ditmar
2. Schriftführer: Jörg Schless
1. Kassierer: Ditmar Wolz
2. Kassierer: Peter Irmisch
Sportwart: Wolfgang Gerling
Jugendwart: z.Zt. Vakant
Zeugwart: Thomas Hauswirth
Spartenleiter Pistole: Georg Schubmehl
Spartenleiter Gewehr: Jörg Spaniol
Spartenleiter Vorderlader:    Gerhard Becker

Ehrenoberschützenmeister Rainer Finger

Die Geschichte der Schützengesellschaft Saarbrücken von 1848 e.V.

Sebastian Kneipp nimmt 1848 sein Wasserheilverfahren auf und Thakkeray veröffentlicht den „Jahrmarkt der Eitelkeit“. In dieser Zeit entdecken der preußische Forstrat Lüdersdorff, Charles Goodyear und Thomas Hancock unabhängig voneinander die Vulkanisation von Kautschuk. In England wird die erste Wetterkarte aufgrund telegrafischer Meldungen des gleichen Tages herausgegeben, und Armand Fizeau gelingt 1849 zum ersten Mal eine Messung der Lichtgeschwindigkeit im Labor. Helmholtz erfindet ein Jahr später den Augenspiegel und misst die Geschwindigkeit eines Nervenreizes. Der französische Luftschiffkonstrukteur Jaques Henry Giffard baut in St. Germain ein lenkbares Luftschiff mit einer 3-PS-Dampfmaschine in einer Gondel. Der Aufstieg gelingt; ein zweites, größeres Luftschiff zerschellt bei der Landung.
Politisch war das Jahr 1848 sehr turbulent. Es begann mit dem Februaraufstand am 24. 2. in Paris und der Märzrevolution in Deutschland. In Berlin kommt es zum Straßenkampf; der König lässt die Truppen abziehen, um ein Blutvergießen zu vermeiden und verkündet eine Verfassung. In Frankfurt tritt eine Nationalversammlung in der Paulskirche zusammen. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. wird von den Abgeordneten der Nationalversammlung zum Reichsoberhaupt gewählt, lehnt die ihm angebotene Kaiserkrone jedoch ab.
Franz Josef besteigt in Wien den Kaiserthron, den er bis 1916 inne haben wird. Wenig später, im Dezember 1848, wird Prinz Louis Napoleon, später Kaiser Napoleon III., Präsident der französischen Republik. Marx und Engels veröffentlichen im gleichen Jahr das Kommunistische Manifest.
Aus aller Welt gibt es noch zu berichten, dass in Paris der Can-Can auch 1848 weiterhin Saison hatte und dass in Wien der Wiener Walzer immer noch modern war.
1849 findet in Wittenberg der erste deutsche evangelische Kirchentag statt. Ein Jahr später eröffnet Berlin die erste Volksbücherei in Deutschland.
Das Gründungsjahr 1848 darf dabei als ein in ganz Europa besonders deutlicher Markstein gelten, eingebettet in den großen Strom der Historie. Das wirtschaftliche Geschehen, bis dahin jahrhundertelang nahezu gleichmäßig verlaufend, erlebt jetzt dynamische Veränderungen. Der industrielle Durchbruch führt zu Leistungssteigerungen, die man eine Generation zuvor nicht für möglich gehalten hätte.
Eisenbahnbau, Telegrafen, die Massenproduktion von Maschinen, die Kunstdüngerherstellung, Kohleförderung und Stahlgewinnung, der Aufbau der chemischen und Kautschuk-Industrie, um nur wenige Beispiele zu nennen, gehören zu diesen Leistungssteigerungen.
1813 wohnten im späteren Reichsgebiet 25 Millionen Menschen, hundert Jahre später waren es 65 Millionen.
1800 zählte Deutschland zwei Großstädte: Berlin und Hamburg, an der folgenden Jahrhundertwende waren es bereits 33 Städte dieser Größenordnung.
Durch diese turbulente Zeit und über 160 Jahre hinaus konnte unser handgeschriebenes Gründungsprotokoll gerettet werden.

Protokoll

Nachstehend der Originaltext des Protokolls über die Beratung der Büchsenschützen in ihrer Versammlung am 18. 4. 1848.


Protokoll über die Beratung der Büchsen-Schützen in ihrer Versammlung am 18. April 1848

Gegenwärtig waren die Herren:
1. Georg Brenner 8. Baden
2. A. Weisborn jr. 9. J. A. Mayer
3. L. Zix 10. L. Doll
4. F. Omlor 11. Simon
5. J. A. Traeger 12. Horn
6. Karl Strasser 13. F. Rebenack
7. August Traeger 14. F. Heyer

Nachdem in zwei vorhergehenden Versammlungen die vorbereitenden Besprechungen stattgefunden hatten, kamen heute Abend, auf ergangene Einladung an alle bereits eingeschriebenen Mitglieder, die obengenannten Schützen im Garten-Saale des Herrn Siebert zusammen, um die ersten Grundzüge der Statuten eines beabsichtigten Schützenvereines festzusetzen und haben demnach mittelst Abstimmung folgenden Beschluß gefaßt:

1. Unter den in der Sicherheitswache der Stadt Saarbrücken befindlichen Büchsenschützen bildet sich eine Schützengesellschaft — deren Hauptzweck es ist, [sich] durch dauernde Übung geschult zu erhalten — um, als ein Theil der Volksbewaffnung, in Zeiten der Gefahr dem Vaterlande nützlich zu werden.
2. Daher stellt sich die Gesellschaft in allen Fällen, wo von der Schußwaffe ernsthaft Gebrauch gemacht werden soll, dem städtischen Oberanführer der Sicherheitswache zur Disposition.
3. Jeder Einwohner von Saarbrücken, welcher 23 Jahre alt ist, kann Mitg1ied der Gesellschaft werden, wenn er durch seine Unterschrift den bestehenden Statuten beitritt.
4. Der Schießstand ist einstweilen auf dem Rothenhof.
5. Es soll jeden Sonntag Nachmittag von 3 Uhr ab geschossen werden.
6. Jedoch ist jeder Schütze nur verbunden, alle 14 Tage einmal zum Schießen zu erscheinen.
7. Wer innerhalb 14 Tagen nicht erschienen ist und unterlassen hat, sich vorher beim Ausschuß schriftlich zu entschuldigen, ist gehalten für jedesmal eine Strafe von fünf Groschen an den Kassierer zu entrichten.
8. Alle zum Zweck der in § 5 festgesetzten sonntäglichen Übungen, sowie überhaupt alle durch Anordnung im Interesse der Gesellschaft entstehenden Kosten werden gemeinschaftlich getragen.
9. Einstweilen wird ein Ausschuß von drei Mitgliedern auf die Dauer von 4 Wochen erwählt, zu welchem durch Stimmenmehrheit berufen worden sind die Herren August Traeger, Omlor und Doll.
10. Dieser Ausschuß hat die Schießeinrichtung zu treffen und die Gesellschaft zu den Übungen einzuladen.
11. Derselbe übernimmt es, ordendtliche Statuten zu entwerfen und selbige in einer Generalversammlung der Gesellschaft zur Prüfung und Festsetzung vorzulegen.
12. Zum ersten Scheibenschießen soll sich die ganze Gesellschaft auf Ostermontag, den 24. d. M. nachmittags gegen drei Uhr auf dem Rothenhof versammeln.
Also beschlossen zu Saarbrücken w. o.

Der einstweilige Ausschuß
Doll
F. Omlor
August Traeger


Generalversammlung vom 3. Juni 1848

Es wurde folgender Beschluß gefaßt:
§ 1. Der Oberführer der Saarbrücker Sicherheitswache soll die Schützengesellschaft befehligen können: In allen Fällen, wo ernstlicher Gebrauch von den Waffen gemacht werden soll.
Generalversammlung vom 6. Juni 1848. Der Beschluß vom 3. Juni wurde abgeändert und lautet dann: „In allen Fällen, wo die öffentliche Ordnung gefährdet oder wo ernstlicher Gebrauch von den Waffen gemacht werden soll.“
Ferner wurde beschlossen: „Die Schützengesellschaft ist eine Abteilung der Saarbrücker Sicherheitswache und hat mit dieser einen und denselben Oberführer, welcher sie berufen kann in allen Fällen, wo die öffentliche Ordnung gefährdet ist, oder wo von den Waffen ernstlich Gebrauch gemacht, sowie auch, wenn die ganze bewaffnete Sicherheitswache zusammengezogen werden soll.
Als Führer der Schützengesellschaft wurde Herr Carl Schultz, als Stellvertreter Herr W. Eichhoff gewählt.

Generalversammlung vom 29. Juli 1848

Es wurde das Schreiben des stellvertretenden Oberführers der Bürgerwehr Herrn Böcking, an den Führer der Schützengeseilschaft Herrn C. Schultz bekannt gegeben, worin angezeigt wird:
„Da die Schützengesellschaft nicht als eine Abteilung der Bürgerwehr angenommen werden kann.“
Daraufhin wurde beschlossen:
„Da die Schützengeseilschaft sich nun ohne Berücksichtigung der Bürgerwehr, wie sie zur Zeit besteht, zu einer Schützengilde constituieren soll und eine Commission von 3 Mitgliedern zu wählen mit dem Auftrage, die Statuten, insofern es das Verhältnis mit der Bürgerwehr erheischt, vorzubringen, damit alsdann die Genehmigung derselben von der gesetzlichen Behörde eingeholt werden könne.
Die Commission bestand aus: Herrn Albert Weißborn, Herrn Simon und Herrn C. Schultz.

Generalversammlung vom 3. August 1848

Es wurde der Entwurf zur Abänderung der Statuten nach „gehöriger Abstimmung“ angenommen.
Die Einleitung soll heißen: „In so ernster Zeit, wie die gegenwärtige, ist es jeden Mannes Pflicht und Bedürfnis, sich in den Waffen zu üben.
Zu dem Ende hat sich in Saarbrücken eine Gesellschaft gebildet, welche in ihrer Versammlung vom 29. April 1848 die nachstehenden Bestimmungen zum Gesetz erhoben hat. Der § 1 besagt und wurde angenommen: „Zweck der Schützengesellschaft ist, regelmäßige und dauernde Übung im richtigen Gebrauch und richtiger Handhabung der Büchse.“


Daraufhin erfolgte am 1. Oktober 1848 das erste Schützenfest der Gesellschaft als „Haupt- und Preisschießen“. Dieses Schützenfest wurde Tradition und fand alljährlich statt.
Am 5. September 1858 feierte die Saarbrücker Schützengeseilschaft ihr alljährliches Schützenfest verbunden mit Weihe, einer von den Frauen der Schützen geschenkten prachtvollen Vereinsfahne, welche im Saale des Herrn H. Plager ihre Weihe erhielt und dann ihrer Bestimmung übergeben wurde, wobei Frau L. Schellenberger einen mit viel Beifall aufgenommenen Prolog sprach. Die Inschrift auf dieser Fahne: Saarbrücker Schützengesellschaft – 1858 führte auch zu dem Irrtum bei der Namensbezeichnung im Jahre 1930. Die Jahreszahl bezeichnet hier nicht das Stiftungsfest, sondern das ihrer Einweihung.
Die Schiessstände befanden sich anfangs auf dem Rothenhof und wurden später nach dem Winterberg verlegt, um im Jahre 1895 in dem noch heute in der Nähe unseres Schützenheims stehenden Schützenhauses an der Gersweilerstraße Aufnahme zu finden.
Mit dem Ausbruch des 1. Weltkrieges wurden alle Schützenkorporationen aufgelöst und der edle Schützensport erlag den bösen Kriegsstürmen, die über ganz Europa brausten.
Im Jahre 1930 erwachte der alte Schützengeist unter einigen ehemaligen Mitgliedern und durch Aufruf und einige Versammlungen gelangte man zum Aufleben der alten Saarbrücker Schützengesellschaft und vereinigte mit derselben die Schützengesellschaften Ludwigsberg v. 1886 und Hubertus v. 1902 zu einer Schützengesellschaft Saarbrücken von 1848.
Echte Saarbrücker Tradition wurde gewahrt und beschlossen, auf den alten Schiessständen unserer Vorfahren unser neues Heim zu errichten. Im April 1931 wurde unter Anteilnahme unserer Schützenbrüder sowie der benachbarten Schützengeseilschaften und dem Gau-Vorsitzenden Herrn Iselt, Sulzbach, als Vertreter des deutschen Schützenbundes von unserm

Oberschützenmeister, Herrn Chefarzt Dr. Schulz, mit den Worten, dass hier wieder einer alten Tradition gemäß aufgebaut wird und in dem festen Vertrauen auf ein gutes Gelingen der „erste Spatenstich“ ausgeführt.
Die Wogen der Begeisterung gingen damals hoch und man rechnete damit in kurzer Zeit die Errichtung einer modernen Schiessanlage ermöglichen zu können. Die hereinbrechende Wirtschaftskrise zerschlug jedoch diese Pläne und wir richteten uns der Zeit entsprechend kleiner ein. Doch erstaunlich ist es, was in so kurzer Zeit durch den Opferwillen und die Arbeitsleistung der Schützenbrüder entstanden ist. Es verdient höchste Anerkennung, dass alle die umfangreichen Arbeiten für diese prächtige Anlage aus freien Stücken und in uneigennützigster Weise von den Mitgliedern der Gesellschaft geleistet worden sind.

Nach den Plänen des Herrn Architekten Weskalnys wurde die Anlage von Herrn Bauunternehmer Karl Möll, Saarbrücken 5, ausgeführt. Nachdem die Schussbahn freigelegt und die massiven Beton-Unterstände eingebaut waren, führte man den Bau unseres Schützenhauses aus. Durch tatkräftige Unterstützungen einiger Schützen sowie durch hochherzige Stiftungen und Zuwendungen gelang es in kurzer Zeit den Bau soweit auszuführen, dass am 13. September 1931 die Einweihung der Anlage vorgenommen werden konnte. Von der unteren Schiesshalle werden 12 Kleinkaliberstände und ein Pistolenstand auf 50 Meter beschossen. Von der oberen Etage aus werden 8 Großkaliberstände auf 175 Meter beschossen, die jeweils für Stand- und Wehrmannscheiben einzurichten sind. Unter großer Anteilnahme der Bürgerschaft sowie Gesang-, Militär-, Turn- und Sportvereine, sowie der benachbarten Schützengesellschaften, nahm unser damaliger Oberschützenmeister Herr Chefarzt Dr. Schulz die Weihe der Anlage vor und legte zugleich den Grundstein zum weiteren Ausbau unseres Schützenheims. Während des Eröffnungsschiessens wurde ein silberner Becher vom Gau Saar gestiftet, ein Wanderpreis der Stadt Saarbrücken sowie ein Wanderpreis der Schützengesellschaft Saarbrücken von 1848 ausgeschossen. Kurz war die Freude auf unserer Anlage, denn am 8. November fand bereits das Schlussschiessen statt. Während der Wintermonate wurde dann fleißig auf der Schiessanlage im Keglerheim trainiert.

Die Kriegsjahre 1939 bis 1945 unterbrachen leider auch den Betrieb im Schützenhaus. Erst im Jahre 1950, als der Zulassung aller Vereine nichts mehr im Wege stand, wurde erstmals wieder zu einer Versammlung aller schiesssportlich interessierten Personen eingeladen.
Das sequestierte Vermögen der Gesellschaft wurde freigegeben und schon begann der Wiederaufbau des Schützenhauses. Die Neugründung des Schützenvereines stieß allerdings auf Ablehnung weiter Kreise der Bevölkerung, die zu diesem Zeitpunkt wieder die Anfänge des Militarismus sah. Nichts liegt aber allen Schützen ferner, als durch ihre sportliche Tätigkeit diese unglücklichen Jahre wieder wachzurufen. Sehen sie doch in ihrem Sport, wie jeder andere Sporttreibende auch, nur das Mittel für Entspannung und Erholung von ihren beruflichen Tätigkeiten.

Bis jedoch die ersten Schüsse auf der Anlage am Schanzenberg abgegeben werden konnten, verging geraume Zeit und manche freie Stunde musste von den Schützenkameradinnen und -Kameraden aufgewandt werden, um das große Ziel, die Erstellung einer vorbildlichen Anlage, zu erreichen. Es sei auch nicht vergessen, dass die Stadtväter von Saarbrücken, der Schützenverband Saar und die Regierung des Saarlandes der Aufbauarbeit der Gesellschaft und unserem Schiesssport viel Verständnis entgegen brachten und letzten Endes nur durch finanzielle Hilfe unsere Anlagen in ihrer heutigen Form erstellt werden konnten. Die Schützengeseilschaft hat es verstanden bei aller Wahrung der Tradition eine moderne Sportstätte zu schaffen.

Wir besitzen elektrische Anlagen zum Luftpistolen-Schiessen und zum Luftgewehr-Schiessen. Wir haben 10 vollautomatische 50m Zuganlagen, auf welchen wir mit Kleinkaliber, Vorderlader- und Unterhebelwaffen schiessen können. Weiter stehen zehn 25m-Schiessbahnen für das Kurzwaffenschiessen zur Verfügung. Unsere gemütliche Gaststätte lädt nach dem Schiessen zum Verweilen ein und dient auch einem Gastverein, dem Polizeisportverein Saar, Abteilung Schiessen gerne als Vereinslokal.

FAQ – Fragen zum Sportschießen

Was ist Schießsport?

Der Schießsport ist ein Gesellschaftsport aber auch Wettkampfsport der Regeln und Verantwortung mit sich bringt.
Sportschiessen ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die gute Nerven, eine gute Grundkondition und eine gesunde Portion Ehrgeiz verlangt. Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung um erfolgreich eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu treffen. Man braucht neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe auch eine gute allgemeine Kondition, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.
Kurzum ist der Schießsport ein Sport der viel Freude bereitet und sowohl Jungschützen als auch Veteranen gleichermaßen begeistern kann. In kaum einer anderen Sportart kann zum Beispiel ein Jungschütze zusammen mit seiner Schwester, dem Vater und dem Großvater in der gleichen Mannschaft starten.

Was versteht man unter sportlichem Gewehrschießen?

Sportliches Gewehrschießen kann man in verschiedenen Formen betreiben. Zum einen unterscheiden sich die Waffen nach ihren verschiedenen Kalibern, bzw. der Art, wie sie die Kugel ins Ziel bringen, zum anderen wird in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.
Damit der eigene Körper möglichst ruhig steht, tragen Gewehrschützen für Außenstehende recht seltsam anmutende Schießkleidung. Jacken und Hosen aus festem Material und Schuhe mit extra starker Sohle verleihen dem Gewehrschützen den typischen “Entengang“, wenn sie sich zum Schießstand bewegen.
Beim Luftgewehr wird eine Bleikugel (eigentlich keine Kugel, daher auch Diabolo genannt) mit einem Durchmesser von 4,5 mm durch komprimierte Luft oder CO2 durch den Lauf getrieben. Das Ziel „die Zehn“, ein 0,5 mm kleiner Punkt, befindet sich in einer Entfernung von 10 Metern.
Beim Kleinkalibergewehr wird mit sogenannten Randfeuerpatronen mit einem Kaliber von 5,6mm geschossen. Hier löst der Abzug einen Schlag auf den Zünder im hinteren Teil der Patrone aus, dieser explodiert und die freigesetzte Energie treibt ein Bleigeschoss Richtung Scheibe.
Beim Vorderladergewehr wird die Ladung (Pulver, Bleikugel) von vorne in den Lauf eingebracht und mit einem Ladestock nach unten geschoben. Die Zündung erfolgt durch ein separat gesetztes Zündhütchen, oder beim Steinschloss mittels Funken, die durch den Feuerstein erzeugt werden. Das Schiessen mit Vorderladerwaffen übt einen besonderen Reiz aus, denn hier gibt es keine fertige Munition, man lädt die Komponenten einzeln und ermittelt selbst seine Ladungen, mit denen man am genauesten trifft. Ein Sprengstofferlaubnisschein ist zum Erwerb von Schwarzpulver erforderlich, diesen erlangt man durch einen Lehrgang mit Prüfung.
Beim Unterhebelgewehr, (gemein hin als Winchester bekannt) schießt man mit Patronen unterschiedlicher Kaliber. Es werden 40 Schuss abgegeben, davon 20 kniend und 20 stehend auf eine Entfernung von 50m.

Was versteht man unter sportlichem Pistolenschießen?

Das Pistolenschießen ist eine der schwierigeren Disziplinen beim Sportschießen. Wettkämpfe auf nationaler und internationaler Ebene werden vor allem mit der Luftpistole, der Sportpistole, der Freien Pistole und der Olympischen Schnellfeuerpistole ausgetragen.
Der Anschlag hat mit dem aus Film und Fernsehen bekannten Schießen fast nichts gemeinsam. Der Schütze steht nicht frontal zu Scheibe, sondern etwas seitlich gedreht und hält die Pistole mit ausgestrecktem Arm und mit nur einer Hand. Dies verlangt dem Schützen eine spezielle Kondition ab, um die Waffe möglichst ruhig halten zu können. Außerdem muss ein guter Schütze über eine ausgefeilte Technik verfügen, denn um den Abzug auszulösen muss ein Gewicht von mindestens 500g überwunden werden, was es nicht gerade einfach macht, die Pistole ruhig und sauber im Ziel zu halten.
Anfänger beginnen mit der Luftpistole. Hier gilt es, das bis zu 1,5 kg schwere Sportgerät ruhig zu halten und auf einer zehn Meter entfernt stehenden Scheibe im Idealfall die Zehn (Durchmesser 11,5 mm) zu treffen. Gezielt wird beim Pistolenschießen nicht wie in den meisten anderen Disziplinen mit Hilfe eines Ringkornes, sondern mit Kimme und Korn. Die Kugel, ein Diabolo mit 4,5 mm Durchmesser wird von Pressluft oder Kohlendioxid durch den Lauf getrieben.

Ist das nicht alles gefährlich?

Sportschießen und der Umgang mit Waffen durch sachkundige Schützen unterliegt keiner besonderen Gefahr, wenn sich alle an die Sicherheitsbestimmungen halten. Unfälle mit Waffen sind im Vergleich zur Zahl legaler und registrierten Waffen gering. Waffen schießen nicht von allein. Immer hat jemand mitgewirkt.
Alle Schützenvereine, egal welchem Verband sie angeschlossen sind, treiben Sport. Hier kann man keinen Waffenschein erwerben. Personen mit einem derartigen Anliegen wenden sich an die zuständige Behörde, in einem Schützenverein steht ausschließlich das Schiessen mit einem Sportgerät im Vordergrund. Nach einer bestandenen Sachkundeprüfung, 12 Monaten Vereinszugehörigkeit und einem Mindestalter von 18 Jahren kann man, wenn die Ordnungsbehörde die Zuverlässigkeit bestätigt, eine Kleinkaliberwaffe beantragen.
Das Mindestalter für den Erwerb einer großkalibrigen Feuerwaffe liegt bei 25 Jahren. Durch Vorlage eines fachpsychologischen Zeugnisses (MPU) kann mit 21 Jahren eine Großkaliberwaffe erworben werden. Für die erworbenen Waffen erhält man eine Waffenbesitzkarte (keinen Waffenschein), diese berechtigt die Waffe zwischen Wohnung und Schiessstand zu transportieren. Die Aufbewahrung einer Waffe in der Wohnung setzt ein entsprechendes Behältnis (Tresor) voraus. Für Langwaffen (bis zu 5) ein Behältnis der Klasse A, für Kurzwaffen ab der Klasse B. Die sichere Aufbewahrung kann durch die zuständige Behörde überprüft werden.

Wie erlerne ich das Schießen?

Um das Schießen richtig zu erlernen ist Geduld und Ausdauer nötig. In den einzelnen
Trainingseinheiten werden dem Anfänger die grundlegenden Fähigkeiten zum erfolgreichen
Sportschießen vermittelt
Auf einander folgende zu erlernende Fähigkeiten sind:
• Aufbau eines stabilen Anschlages, der ein ruhiges Zielen ermöglicht
• Atemrhythmus, wann darf der Schütze atmen und wann nicht
• das Zielen, wie sieht ein gutes Zielbild aus
• das Auslösen des Schusses
• das Nachhalten oder wohin wanderte die Waffe beim Betätigen des Abzugs

Diese Fähigkeiten werden vom Schützen trainiert. Gewöhnlich fängt man mit dem Zielen und dem Auslösen des Schusses an. Kinder trainieren ab dem 12. Lebensjahr mit dem Luftgewehr. Zum Anfang wird dabei die Waffe noch aufgelegt damit der Anfänger sich voll auf diese beiden Punkte konzentrieren kann. Später wenn er dieses erlernt hat, kommt die Atmung und das Nachhalten dazu. Ganz zum Schluss wird das wohl komplexeste Thema angegangen, der richtige Anschlag.
Unter dem richtigen Anschlag (beim Gewehr) ist das Halten der Waffe zu verstehen, bei dem die Waffe ohne Krafteinsatz vom Schützen gehalten wird. Alle Muskelgruppen sollten dabei möglichst entspannt sein, da nur so ein ruhiges Zielen möglich ist. Bei der Pistole muss natürlich Kraft aufgewendet werden, um die Pistole zu halten. Aber auch dort sollten alle anderen Muskelpartien weitestgehend entspannt sein. Entspannte Muskeln sind nötig, da diese unter Anspannung zu zittern anfangen und somit das ruhige Zielen stören.

Gibt es ein Probetraining und wann?

Natürlich gibt es die Möglichkeit in unserem Verein einmal ein Probetraining zu absolvieren.
Erfahrene Schützen führen Sie in den Schiesssport ein und erläutern Ihnen die ersten Grundbegriffe.
An jedem Mittwoch und Freitag ab 17.00 Uhr können Sie bei uns vorbei schauen. Schön wäre es, wenn Sie uns vorher kontaktieren, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Der entsprechende Spartenleiter kümmert sich dann um Sie.

Wichtig zu wissen: Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, können mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen nur auf der Luftdruckwaffenanlage schießen, wenn eine verantwortliche und zur Kinderarbeit für das Schießen verantwortliche Aufsichtsperson anwesend ist. Der Sorgeberechtigte muss sein Einverständnis schriftlich erklären, oder anwesend sein.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, können bei Anwesenheit der vorstehend genannten Aufsichtsperson und mit der schriftlichen Einverständniserklärung oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten auch mit Kleinkaliber Schusswaffen schießen.

Scan000

Scan0000

Scan0002

Scan0003